Rechtsprechung
OLG Celle, 07.04.2005 - 13 U 248/04 (Kart) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 19 Abs. 1 GWB; § 19 Abs. 4 Nr. 1 GWB; § 20 GWB; § 33 GWB; § 10 Abs. 2 S. 1 PostG; § 32 PostG; § 51 Abs. 1 PostG; § 3 UWG; § 4 Nr. 11 UWG; § 8 UWG
Gewerbliche Zusendung unadressierter Haushaltswerbung; Verbot der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung; Mögliches Vorliegen eines Missbrauchs von Imagevorteilen und Kostenvorteilen durch Monopolstellung; Abgrenzung von Chancennutzung im ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewerbliche Zusendung unadressierter Haushaltswerbung; Verbot der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung; Mögliches Vorliegen eines Missbrauchs von Imagevorteilen und Kostenvorteilen durch Monopolstellung; Abgrenzung von Chancennutzung im ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB (2005) § 19 § 33; EGV Art. 82
Kein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der Deutschen Post AG (DPAG) auf dem Markt für die Zustellung adressierter Postsendungen durch die Verteilung unadressierter Haushaltswerbung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 30.08.2004 - 21 O 178/03
- OLG Celle, 07.04.2005 - 13 U 248/04 (Kart)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02
Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für …
Auszug aus OLG Celle, 07.04.2005 - 13 U 248/04
Adressat des Missbrauchsgebots ist auch das marktbeherrschende Unternehmen, das diese Stellung missbraucht und dadurch wettbewerbsbeeinträchtigende Wirkungen auf einem anderen Markt hervorruft (BGHZ 156, 379 - Strom und Telefon I ; KG WuWE OLG 3124, 3129; OLG Düsseldorf WuWE DER 880, 883;… Möschel in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 19 Rdnr. 114;… Schultz in Langen/Bunte, Kartellrecht, 9. Aufl., § 19 GWB, Rdnr. 133).Dabei kann dahinstehen, ob eine Behinderung im Sinne dieser Vorschrift bereits deshalb ausgeschlossen ist, weil die Beklagte die Klägerin nicht auf dem beherrschten Markt beeinträchtigt (vgl. BGH WRP 1988, 594, 598 - Sonderungsverfahren - ; BGHZ 156, 379 - Strom und Telefon I).
- EuGH, 06.04.1995 - C-241/91
RTE und ITP / Kommission
Auszug aus OLG Celle, 07.04.2005 - 13 U 248/04
Die Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels setzt dabei nicht voraus, dass an den in Rede stehenden Verhaltensweisen Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedsstaaten beteiligt sind (wie: EuGH, Magill, C 241/91 vom 6. April 1995); auch Verhaltensweisen nur auf einem nationalen Markt können mittelbar zwischenstaatliche Auswirkungen haben. - BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
Auszug aus OLG Celle, 07.04.2005 - 13 U 248/04
Im Übrigen hat die der Beklagten durch § 51 PostG verliehene Monopolstellung auch den Zweck, als Übergangsregelung sicherzustellen, dass sie angesichts des Fortgangs der Liberalisierung im europäischen Raum im Wettbewerb bestehen und außerdem ungeachtet der wirtschaftlichen Entwicklungen die übernommenen besonderen finanziellen und sozialen Verpflichtungen, insbesondere Pensionslasten, tragen kann (BVerfG NVwZ 2004, 329, 331). - BGH, 30.03.2004 - KZR 1/03
Der Oberhammer
Auszug aus OLG Celle, 07.04.2005 - 13 U 248/04
Anders als in den Fällen, in denen der Nachfrager ohnehin aufgrund der Marktmacht des Anbieters auf dem beherrschten Markt mit diesem Verbindung hat und deshalb auch dessen Leistungen auf dem nicht beherrschten Markt aus reiner Bequemlichkeit mit in Anspruch nimmt (vgl. BGH NJW 2004, 2375 - Der Oberhammer), ist hier das von der Beklagten erarbeitete Qualitätsmerkmal Zuverlässigkeit entscheidend. - EuGH, 30.01.2014 - C-372/13
Warner-Lambert und Pfizer
Auszug aus OLG Celle, 07.04.2005 - 13 U 248/04
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob hier die Bekanntmachung "deminimis" der Kommission von 9. Dezember 1997 (Amtsblatt 1997, C 372/13) unmittelbar anwendbar wäre.